Die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) regelt seit 2010 den Betrieb kleiner und mittlerer Feuerungsanlagen in Deutschland. Ihr Ziel: Die Belastung durch Feinstaub und Kohlenmonoxid (CO) aus Kaminöfen, Kachelöfen und anderen Holzfeuerungen deutlich zu senken. Seit dem 1. Januar 2025 ist die letzte Übergangsfrist abgelaufen – mit konkreten Folgen für Millionen Ofenbesitzer.
Wichtig: Letzte Frist abgelaufen
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Kaminöfen, die vor dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden und die Grenzwerte nicht einhalten, stillgelegt, nachgerüstet oder ersetzt sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 50.000 €.
Die vier Übergangsfristen im Überblick
Die 1. BImSchV führte die Grenzwerte in zwei Stufen ein und gewährte Besitzern bestehender Anlagen großzügige Übergangsfristen. Diese sind nun vollständig abgelaufen:
| Frist bis | Betroffene Öfen | Status |
|---|---|---|
| 31.12.2014 | Baujahr bis 31.12.1974 | Abgelaufen |
| 31.12.2017 | Baujahr 01.01.1975 – 31.12.1984 | Abgelaufen |
| 31.12.2020 | Baujahr 01.01.1985 – 31.12.1994 | Abgelaufen |
| 31.12.2024 | Baujahr 01.01.1995 – 21.03.2010 | Abgelaufen |
Die Grenzwerte: Stufe 1 und Stufe 2
Die BImSchV definiert zwei Emissionsstufen. Seit 2015 gelten für neue Anlagen die strengeren Stufe-2-Werte. Bestandsanlagen (vor 2010) mussten mindestens die Grenzwerte für Bestandsanlagen einhalten:
| Stufe | Feinstaub | Kohlenmonoxid (CO) | Gilt seit |
|---|---|---|---|
| Bestandsanlagen | max. 0,15 g/m³ | max. 4 g/m³ | 2010 |
| Stufe 1 (Neuanlagen) | max. 0,075 g/m³ | max. 2,0 g/m³ | 22.03.2010 |
| Stufe 2 (aktuell) | max. 0,04 g/m³ | max. 1,25 g/m³ | 01.01.2015 |
Welche Öfen sind betroffen?
Es gibt kein generelles Kaminofen-Verbot. Maßgeblich ist ausschließlich, ob Ihr Gerät die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte erfüllt. Betroffen sind:
- Kaminöfen (Einzelraumfeuerungsanlagen) mit Baujahr vor dem 21.03.2010, die die Grenzwerte überschreiten
- Kachelöfen und Kachelofeneinsätze
- Grundöfen
- Herde mit Holzfeuerung
- Offene Kamine – diese dürfen nur gelegentlich betrieben werden
Nicht betroffen sind alle Geräte, die nach dem 21.03.2010 hergestellt wurden und die Stufe-2-Grenzwerte einhalten. Diese dürfen zeitlich unbegrenzt betrieben werden.
So prüfen Sie, ob Ihr Ofen betroffen ist
In drei Schritten verschaffen Sie sich Klarheit:
- Typenschild prüfen: Meist seitlich oder rückseitig am Gerät angebracht. Dort finden Sie Hersteller, Modellbezeichnung und Baujahr.
- HKI-Datenbank abfragen: Auf www.hki-online.de können Sie anhand von Hersteller und Typ prüfen, ob Ihr Gerät die Grenzwerte einhält.
- Schornsteinfeger kontaktieren: Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft und kann bei Bedarf eine Vor-Ort-Messung durchführen.
Tipp: Viele Hausbesitzer sind unnötig verunsichert. In den meisten Fällen genügt ein Blick auf das Typenschild, um schnell Klarheit zu schaffen. Bewahren Sie außerdem Rechnungen, Prüfbescheinigungen und Fotos des Typenschilds auf.
Ausnahmen von der Austauschpflicht
Nicht jeder alte Ofen muss zwingend ausgetauscht werden. Die 1. BImSchV sieht folgende Ausnahmen vor:
- Historische Öfen (vor 1950): Geräte, die vor 1950 errichtet wurden und sich noch am ursprünglichen Aufstellungsort befinden
- Einzige Heizquelle: Wenn der Kaminofen die einzige Möglichkeit zur Beheizung der Wohnung darstellt
- Offene Kamine: Diese sind von der Austauschpflicht ausgenommen, dürfen aber nur gelegentlich betrieben werden
- Härtefälle: In begründeten Einzelfällen kann der Schornsteinfeger eine Ausnahmegenehmigung erteilen
Ihre Handlungsoptionen
Wenn Ihr Ofen die Grenzwerte nicht einhält, haben Sie drei Möglichkeiten:
Option 1: Feinstaubfilter nachrüsten
Kosten: ca. 500–2.000 € (inkl. Einbau). Sinnvoll bei hochwertigen Kachelofen-Einsätzen oder wenn der Ofen ansonsten gut in Schuss ist. Nicht für alle Modelle verfügbar – der Einbau muss durch einen Fachbetrieb erfolgen.
Option 2: Neuen Ofen einbauen
Moderne Kaminöfen ab ca. 2.000 € (mit Montage und Zubehör typisch 3.000–6.000 €). Neue Geräte bieten deutlich besseren Wirkungsgrad (80 %+), verbrauchen weniger Brennstoff und erfüllen Stufe-2-Grenzwerte. Das spart langfristig Heizkosten.
Option 3: Ofen stilllegen
Wenn weder Filter noch Austausch infrage kommen, muss der Ofen außer Betrieb genommen werden. Der Schornsteinfeger dokumentiert die Stilllegung.
Richtig heizen – auch mit neuem Ofen entscheidend
Auch der modernste Kaminofen kann nur emissionsarm heizen, wenn der richtige Brennstoff korrekt eingesetzt wird. Die BImSchV schreibt vor, dass nur zugelassene Brennstoffe mit maximal 25 % Restfeuchte verwendet werden dürfen. Dazu gehören:
- Holzbriketts – hochverdichtete, normgerechte Presslinge mit gleichmäßiger Verbrennung und geringem Aschegehalt
- Holzpellets (ENplus A1) – der Standard für Pelletheizungen und Pelletöfen
- Ofenfertiges Kaminholz – naturbelassenes Stückholz, kammergetrocknet auf unter 20 % Restfeuchte
- Anzündhilfen – für sauberes und schnelles Entzünden, reduziert die Kaltstartphase
Trockenes Holz und qualitativ hochwertige Holzbriketts verbrennen sauberer, erzeugen mehr Wärme pro Kilogramm und verursachen weniger Rußbildung im Schornstein. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern verlängert auch die Lebensdauer Ihres Ofens. Mehr dazu finden Sie in unserem Vergleich Holzbriketts vs. Kaminholz.
Was kostet Heizen mit Holzbrennstoffen?
Wer einen neuen Ofen installiert oder seinen bestehenden weiter betreibt, sollte auch die laufenden Brennstoffkosten im Blick haben. Auf unserem Pelletpreise-Chart sehen Sie die aktuelle Marktentwicklung. In unserem Ratgeber Heizkosten senken finden Sie ein konkretes Rechenbeispiel für ein typisches Einfamilienhaus. Und wenn Sie zum optimalen Kaufzeitpunkt bestellen möchten, empfehlen wir den Artikel Wann Holzpellets kaufen?.
Fazit: Jetzt handeln und sauber heizen
Die BImSchV-Fristen sind abgelaufen. Wer einen alten Ofen ohne Grenzwertnachweis betreibt, riskiert Bußgelder. Die gute Nachricht: Moderne Öfen heizen effizienter, sauberer und sparsamer. Hochwertige Brennstoffe wie zertifizierte Holzbriketts und ENplus-A1-Pellets sorgen für optimale Verbrennung und maximale Wärmeleistung.
Haben Sie Fragen zu den passenden Brennstoffen für Ihren (neuen) Ofen? Ich berate Sie gerne persönlich – egal ob Sie Holzbriketts, Pellets, Kaminholz oder Anzündhilfen benötigen. Lieferung im gesamten Liefergebiet in Ostbayern.